AGB

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Bleiben Sie gesund!!!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bahlsen International Business Communication

§ 1 Vertragsabschluss

1.1 Bahlsen International Business Communication („BIBC“) bietet Englisch Schulungen in 36 berufsspezifischen Kursen für Anfänger und Fortgeschrittene sowie Unternehmens – Coaching und Office bezogene Veranstaltungen auf Englisch an.

1.2 Der (Schulungs-) Teilnehmer kennzeichnet in der Anmeldung die gewünschte Veranstaltungsart und füllt zusammen mit der Anmeldung einen Fragebogen zum Stand seiner Englischkenntnisse aus. Auf seiner Grundlage bietet BIBC den individuell passenden Englischkurs oder eine andere von ihm gewünschte in Ziff. 1.1 aufgeführte Veranstaltung (nachfolgend für sämtliche Veranstaltungsarten nur „Schulung“) in einem Vertragsangebot an. Mit Unterzeichnung und Rücksendung durch den Teilnehmer kommt der Schulungsvertrag zustande („Schulungsvertrag“).

1.3 Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen der Schrift- oder gleichwertigen Form wie z. B. E-Mail oder Telefax.

§ 2 Schulungsgebühr

2.1 Die im Schulungsvertrag vereinbarte Schulungs- bzw. Veranstaltungsgebühr („Gebühr“) ist in voller Höhe vorab an BIBC auf das dort angegebene Konto zu zahlen.

2.2 Bei Verzug der geschuldeten Zahlung der Schulungsgebühr kann BIBC Verzugszinsen und einen weitergehenden Schaden geltend machen.

§ 3 Widerrufsbelehrung

3.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bahlsen International Business Communication, Sonnenberger Straße 80C, 65193 Wiesbaden / Germany) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.2 Nimmt der Teilnehmer innerhalb von 14 Werktagen seit Abschluss des Schulungsvertrages durch Erklärung (z. B. Widerruf, Kündigung) nach Maßgabe der ihm vorliegenden Widerrufsbelehrung Abstand von seiner Durchführung, entfällt die Schulungsgebühr (bzw. sie wird ihm gegebenenfalls von BIBC erstattet).

Bei einer Abstandserklärung nach Ablauf von 14 Werktagen, jedoch vor Beginn der Schulung, entsteht eine Gebühr von 50%, die vom Teilnehmer zu zahlen ist bzw. gegebenenfalls bei bereits erfolgter Vollzahlung, ihm durch BIBC in entsprechender Höhe zu erstatten ist.

§ 4 BIBC Leistungen

4.1 BIBC Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Schulungsvertrag.

Dabei enthält der Gegenstand der BIBC – Leistungen keinen bestimmten Erfolg. Vielmehr hängt das Schulungs- bzw. anderes Ergebnis von der individuellen Eignung des Teilnehmers ab. BIBC bemüht sich, das vom Teilnehmer angestrebte Ergebnis im Rahmen der BIBC eigen üblichen Sorgfalt zu erreichen.

4.2 BIBC ist berechtigt, abweichend vom Schulungsvertrag aus organisatorischen Gründen in angemessener Weise das Schulungspersonal und den Schulungsort zu ändern.

4.3 Für vom Teilnehmer gewünschte mündliche und schriftliche Prüfungen, z. B. zur Erlangung eines „International English Certificate AHK New York“ gelten gesonderte Prüfungsrichtlinien.

§ 5 Auflösung des Schulungsvertrages

5.1 BIBC kann bei Vorliegen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streiks, Verkehrs- sowie sonstige Störungen) diesen Vertrag fristlos kündigen und nach freiem Ermessen den durch laufende Schulung nicht abgegoltenen Anteil der Gebühr an den Teilnehmer zurückerstatten.

5.2 BIBC kann diesen Vertrag ferner fristlos aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Teilnehmer sich bei Schulungen und Veranstaltungen gemeinschaftswidrig verhält, z. B. durch Lärm, ehrverletzendes Verhalten, Personendiskriminierung jeglicher Art, politische Agitation etc. .

Eine Erstattung der Gebühr ist hierbei ausgeschlossen. Ein weitergehender Schaden kann geltend gemacht werden.

§ 6 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Schulungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung von BIBC nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

§ 7 Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert werden.

§ 8 Haftung

8.1 Außer bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist jegliche Haftung der BIBC ausgeschlossen, insbesondere bei Beanstandungen der Art und Weise der Schulung bzw. anderer Veranstaltungen.

8.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung der BIBC für verursachte Mängelfolgeschäden sowie sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Im Übrigen wird ein etwaiger Schaden auf das Dreifache des Rechnungswertes der Schulung, höchstens auf € 2.000,00 begrenzt.

8.3 Um nach freiem Ermessen durch BIBC berücksichtigt zu werden, sind Beanstandungen und Reklamationen bezogen auf Schulungen nur während deren Verlauf anzuzeigen. Gegebenenfalls wird sich BIBC in begründeten Fällen im Rahmen ihrer eigen üblichen Sorgfalt bemühen, Abhilfe zu schaffen. Nach Abschluss der Schulungen finden Beanstandungen und Reklamationen keine Berücksichtigung. Eine Erstattung der Gebühr ist ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Mit Unterzeichnung des Schulungsvertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BIBC ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkannt. Auf die Geltung etwaiger abweichender, ergänzender, und widersprüchlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird ausdrücklich verzichtet.

9.2 Die Abtretung der Rechte aus dem Schulungsvertrag durch den Teilnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung der BIBC.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

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